Donnerstag, 15. August 2013

GOTS Teil II - Verarbeitung von GOTS-Materialien und Kennzeichnung

Mein letzter Post war ja nicht abschließend und auch dieser wird es sicher nicht sein. Aber eine große Frage soll an diesr Stelle noch geklärt werden: was darf ich und was darf ich nicht, wenn ich GOTS-zertifizierte Produkte verarbeite und und das Endprodukt verkaufe?

Eins ist gleich klar: ein Endprodukt darf niemals als GOTS-Produkt, GOTS-zertifiziert oä benannt werden, sofern Ihr als Hersteller nicht selbst zertifiziert seid. Da ich davon ausgehe, dass die meisten hier Lesenden wie ich als Kleinunternehmer Kleidung herstellen (und verkaufen), dürfte eine solche Zertifizierung wohl auch eher nicht in Betracht kommen. Insofern seid Ihr schon auf der sicheren Seite, wenn Ihr die Bezeichnung GOTS in der Artikelbeschreibung nicht verwendet.

Aber nun hat man sich aufwendig schöne (und teure) zertifizierte Stoffe ausgesucht, um hochwertige Produkte herzustellen und möchte natürlich damit auch irgendwie werben bzw. dies dem Käufer wenigstens mitteilen. Man könnte doch zB in der Beschreibung des Produktes erwähnen, dass die Stoffe, aus denen das Produkt hergestellt ist, zertifiziert sind.
Leider erwies sich die Homepage für eine solche Information nicht als ergiebig, so dass ich direkt eine Anfrage gestellt habe. Die Antwort dazu ist leider sehr ernüchternd.
Dass man ein GOTS-zertifiziertes Produkt verarbeitet hat, darf man in der Artikelbeschreibung nicht erwähnen. Explizit habe ich gefragt, ob eine Bezeichung: "100% Baumwolle (Stoff GOTS-zertifiziert)" oder "aus GOTS-zertifizierter Baumwolle" schreiben darf - dies ist nicht gestattet.

Offen gestanden frustriert mich persönlich diese Aussage, denn damit lohnt es sich in der Weiterverarbeitung eigentlich nicht mehr, extra gute und zertifizierte (und damit auch teurere) Stoffe zu verwenden, wenn man den Kunden darauf nicht einmal hinweisen darf.
Dennoch und gerade deswegen möchte ich Euch hier aber unbedingt darauf hinweisen, da die Verwendung des Begriffs (der eine eingetragene Marke ist) eine Abmahnung begründen kann, die wir uns alle nicht wünschen.

Ich hoffe, in meinem nächsten Post zu ähnlichen Themen kann ich Euch Positiveres berichten...



1 Kommentar:

  1. sorry, die Aussage, die du da erhalten hast, ist falsch bzw. vielleicht von der Organisation so erwünscht. Faktisch stellt die Bezeichnung eine redaktionelle Beschreibung im Kontext deines Produktes dar und ist damit markenrechtlich nicht zu beanstanden. Du nutzt nicht die Marke aus, sondern beschreibst dein Produkt eindeutig bzgl. der "Inhaltsstoffe". Das wird dir jeder Markenrechtler auch schwarz auf weiß geben!

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